MERKBLAT
Das Grillen, Frittieren, Backen, die Zubereitung von Speisen über offenem Feuer, etc. ist in oder unter unseren Zelten, Marktständen, Marktschirmen und sonstigen Überdachungen grundsätzlich nicht gestattet.
Verschmutzungen, Geruchsbelästigungen oder Beschädigungen durch das Grillen, Frittieren, Backen, etc. sind nur mit erheblichem Aufwand bzw. teilweise gar nicht zu entfernen.
Hierdurch können für Sie erhebliche Kosten, zum Teil bis zu mehreren hundert Euro (z. B. für den Ersatz einer Zeltplane) entstehen.An unseren Marktständen darf nicht gesägt oder gebohrt werden. Weiterhin ist die Verwendung von Nägeln, Heftzwecken, Heftklammern, etc. nicht gestattet.
Befestigungen jeglicher Art dürfen ausschließlich mit Klebeband, Schnur oder Ähnlichem erfolgen. Sämtliche Befestigungsreste sind jedoch rückstandslos zu entfernen.
Der/die Mieter*in haftet für alle Beschädigungen und / oder Verschmutzungen an unseren Zelten, Marktständen, Marktschirmen und sonstigen Überdachungen und wird mit den anfallenden Ersatz-, Reparatur- und / oder Reinigungskosten belastet.
WICHTIGER HINWEIS bei Starkwind- oder Sturmwarnung!
Bei Starkwind- oder Sturmwarnung sind sämtliche Zelte, Markstände, Marktschirme oder sonstige Überdachungen durch den/die Mieter*in so zu sichern, dass keine Personenschäden oder Schäden an der Mietsache entstehen.
Im Einzelfall sind:
sämtliche Dachplanen, Seiten- und Rückteile von Marktständen und Marktschirmen zu entfernen.
Zelte und Sonnenschime vollständig zu schließen.
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf die „Allgemeinen Miet- und Vertragsbedingungen (AGB) des Waltroper Parkfestes -Service-Park- verwiesen.